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   BVerfG, 29.07.1952 - 2 BvE 2/51   

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https://dejure.org/1952,77
BVerfG, 29.07.1952 - 2 BvE 2/51 (https://dejure.org/1952,77)
BVerfG, Entscheidung vom 29.07.1952 - 2 BvE 2/51 (https://dejure.org/1952,77)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Juli 1952 - 2 BvE 2/51 (https://dejure.org/1952,77)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Deutsch-Französisches Wirtschaftsabkommen

  • openjur.de

    Deutsch-Französisches Wirtschaftsabkommen

  • opinioiuris.de

    Deutsch-Französisches Wirtschaftsabkommen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßoigkeit der Deutsch-Französischen Wirtschaftsabkommen vom 10. Februar 1950

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 1, 372
  • NJW 1952, 970
  • DVBl 1952, 774
  • DÖV 1952, 701
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 06.03.1952 - 2 BvE 1/51

    Geschäftsordnungsautonomie

    Auszug aus BVerfG, 29.07.1952 - 2 BvE 2/51
    Das Gericht entscheidet darüber nach freiem Ermessen von Amtswegen und nicht auf Antrag der Parteien (vgl. Urteil vom 6. März 1952 -- 2 BvE 1/51 -).
  • BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92

    AWACS - Auslandseinsätze der Bundeswehr

    Damit wird, abweichend vom Grundsatz der Gewaltengliederung, nach dem die Außenpolitik eine Funktion der Regierung ist (vgl. BVerfGE 68, 1 [85 f.]), den Gesetzgebungsorganen ein Mitwirkungsrecht im Bereich der Exekutive eingeräumt (vgl. BVerfGE 1, 351 [369]; 1, 372 [394]).

    Soweit es reicht, verleiht es dem Parlament eine eigene politische Mitwirkungsbefugnis, deren Ausübung sich - funktionell betrachtet - als ein Regierungsakt in der Form eines Bundesgesetzes darstellt (BVerfGE 1, 372 [395]).

    Vom Zustimmungsrecht nicht erfaßt werden Verträge, die nicht dem Begriff des "politischen Vertrages" unterfallen - auch wenn sie bedeutsame Auswirkungen auf die inneren Verhältnisse der Bundesrepublik haben (vgl. BVerfGE 1, 372 [382]; 68, 1 [85]) -, sowie alle nichtvertraglichen Akte der Bundesregierung gegenüber fremden Völkerrechtssubjekten, auch insoweit sie politische Beziehungen regeln (vgl. BVerfGE 68, 1 [88 f.]).

    Dazu gehören nicht allein, aber namentlich Verträge, die darauf gerichtet sind, "die Machtstellung des Staates anderen Staaten gegenüber zu behaupten, zu befestigen oder zu erweitern" (BVerfGE 1, 372 [381]).

  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12

    Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz

    Im Interesse der Funktionsfähigkeit völkerrechtlicher Beziehungen soll der Zustimmungsvorbehalt darüber hinaus verhindern, dass (wichtige) Verträge mit auswärtigen Staaten geschlossen werden, die später - mangels notwendiger Billigung durch den Gesetzgeber - nicht erfüllt werden können (Zweck der Vollzugssicherung) (vgl. BVerfGE 1, 372 ; 118, 244 ).
  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83

    Atomwaffenstationierung

    Dementsprechend wird etwa eine völkerrechtliche Abmachung, die nicht dem Begriff des "politischen Vertrages" unterfällt und sich nicht auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung bezieht, von Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG auch dann nicht erfaßt, wenn sie bedeutsame Auswirkungen auf die inneren Verhältnisse der Bundesrepublik Deutschland hat (vgl. BVerfGE 1, 372 [382]; Mosler in: Festgabe Bilfinger, 1954, S. 295 f.).

    Ist Art. 59 Abs. 2 GG auszulegen, so bleibt, nachdem der Senat zu Recht eine Regel-Ausnahme -Interpretation, wie sie noch der Entscheidung des Gerichts vom 29. Juli 1952 (BVerfGE 1, 372 [394]) zugrunde lag, verworfen hat, als maßgebliches Entscheidungskriterium die Funktion der Norm.

    Der Ausschluß der Verhandlungen war auch nicht eine bloß sekundäre Folge der Zustimmungserklärung (vgl. hierzu BVerfGE 1, 372 [382]), vielmehr war er selbst Inhalt dieser Entscheidung, da die Zustimmung zur Stationierung der Raketen die Alternative einer Verhandlungslösung auf ungewisse Zeit ausschloß.

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